Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LTM Jürgen Scherle
Mietbedingungen der Firma LTM Jürgen Scherle
LTM Jürgen Scherle
Siedlung 11
75196 Remchingen
Gewerblicher Handel
Wir liefern vornehmlich an gewerbliche Kunden, die zu gewerblichen Zwecken bestellen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur nach ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung verbindlich.
2. Preise, Versandkosten, Versicherung, Versandbeschädigung
a. Unsere Preise gelten jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Sie verstehen sich in Euro ab Lager Remchingen, zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand und ggf. Entladung.
b. Der Versandkosten sind gewichtsabhängig. Ihre Höhe kann der Aufstellung in unseren Preislisten entnommen werden.
c. Versichert sind alle Warenlieferungen an unsere Kunden im Rahmen der von der jeweils beauftragten Spedition eingedeckten Transportversicherung. Eine höhere Versicherungssumme nehmen wir nur auf besonderen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vor.
d. Geht die Sendung beschädigt oder unvollständig ein, so ist eine Voraussetzung für die Eintrittspflicht der Versicherung eine sofortige Tatbestandaufnahme - in Anwesenheit des Speditionsfahrers- zu veranlassen und unverzüglich die Beschädigung schriftlich (Telefax vorab genügt) an uns anzuzeigen. Eine vorbehaltlose Quittung an die Spedition hat zur Folge, dass Transportschäden von der Spedition abgelehnt werden.
3. Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware bzw. durch Auftragsbestätigung bzw. durch Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung.
4. Änderungen
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in Katalogen und Ankündigungen gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. Alle Katalogangaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, können jedoch trotzdem Fehler enthalten und gelten daher nicht als zugesicherte Eigenschaft.
5. Gefahrtragung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
6. Teillieferungen
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Sie gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
7. Liefer- und Leistungsfristen, Verzug
a. Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die getroffen werden. Wir werden den Kunden bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigen.
b. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die Begleichung sämtlicher fälliger Zahlungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
c. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist angezeigt wurde.
d. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
e. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in Abs. 4, genannten Gründen kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist - eine Verzugsentschädigung von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung bis zur Höhe von im Ganzen 5 v. H. des Wertes der Gesamtlieferung verlangen, der aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
f. Der Kunde kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Absatz 4 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Frist eintreten. Jedoch ist die Haftung dann auf diejenigen Verspätungsschäden beschränkt, die in dem Verspätungszeitraum entstehen, den wir zu vertreten haben.
g. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Stand 01.01.2017
h. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Annahmeverweigerung
a. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
b. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
c. Wir sind ebenfalls berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Kunden zu verweigern.
d. Schadensersatzansprüche unsererseits werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB).
9. Verfügbarkeit
Ist ein bestellter Liefergegenstand nicht verfügbar, so können wir uns von unserer Leistungsverpflichtung lösen. Wir verpflichten uns den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und werden eventuell erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
10. Zahlung
a. Der Rechnungsbetrag ist, als Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung fällig. Rechnungszahlung 14 Tage nach Lieferung und Datum der Rechnung nur nach Schriftlicher Vereinbarung.
b. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
c. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Fall zudem berechtigt, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12. Rücksendehinweise
Bei Rücksendungen beantragen Sie bitte zuerst eine RMA Nummer, da Rücksendungen ohne RMA Nummer nicht angenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keine unfreien Rücksendungen annehmen können. Die Ware muss in der Originalverpackung zurückgesandt werden. In jedem Fall müssen Sie für eine zum Schutz der Ware und der Originalverpackung geeignete Umverpackung sorgen. Sämtliche mitgelieferten. Garantiepapiere und Kopien des Lieferscheines sind beizulegen.
13. Rückgabepflicht des Kunden, Beanstandungen
a. Herstellungs- oder Materialfehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können, müssen uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für Falschlieferungen und Fehlmengen sowie für andere offensichtliche Beanstandungen.
b. Eine Versäumung der Frist führt zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche. Falschlieferungen und Fehlmengen sind zu zahlen.
14. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
a. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht das Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt.
b. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
c. Falls unsere Bemühungen zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Werden mehrere nicht zusammengehörige Gegenstände geliefert, so berechtigt der Mangel an einem der Gegenstände nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
d. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen, es sei denn das Gesetz sieht den Bestand dieser Möglichkeit zwingend vor.
e. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüche aus §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Ansprüche des Käufers aus einer ihm von uns oder dem Hersteller eingeräumten Garantie oder zugesicherten Eigenschaft bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
f. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Stand 01.01.2017
g. Anregungen, Beanstandungen und Reklamationen richten Sie bitte an uns:
LTM Jürgen Scherle
Siedlung 11
75196 Remchingen
15. Haftung für Nebenpflichtverletzungen
Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung und den Haftungsbeschränkungen entsprechend.
16. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren in 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Fristen.
17. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (bei Entgegennahme von Schecks bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist. So gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurses oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so verliert der Kunde seine Einziehungsbefugnis und wir können verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
18. Mietbedingungen
Bei Mietgeschäften jeglicher Art gelten zusätzlich zu diesen AGB die Mietbedingungen der Firma LTM Jürgen Scherle. Mit Annahme eines Mietvertrages erkennt der Mieter diese an.
19. Hinweis zum Datenschutz
Die Daten des Kunden werden nur zu Zwecken der Prüfung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und zu Werbezwecken verwendet, sofern nicht der Kunde ausdrücklich einer weitergehenden Verwendung zugestimmt hat. Der Kunde ist berechtigt sein Einverständnis mit einer Werbung jederzeit zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihre Mitteilung an LTM Jürgen Scherle Siedlung 11 75196 Remchingen.
20. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Remchingen vereinbart.
21. Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Pforzheim vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
22. Abtretung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Zustimmung.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte und andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Stand 01.01.2017
Mietbedingungen der Firma
LTM Jürgen Scherle Siedlung 11 in 75196 Remchingen
1. Die Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden auf der Basis der jeweils gültigen Mietpreisliste berechnet.
2. Alle Mietpreise verstehen sich ab Lager Remchingen ohne Versand, ohne Mietversicherung und ohne Transportversicherung. Bei Auslieferung und / oder Abholung der Mietsache nach Vereinbarung oder durch unseren Fahrdienst berechnen wir die entsprechenden Sätze der jeweils gültigen Mietpreisliste. Entsprechendes gilt auch für Auf- und / oder Abbau und / oder Bedien-personal.
3. Der Auftraggeber gibt die Art des Transportes vor. Die Miete wird berechnet - ab dem Tag der vom Auftraggeber geforderten Versandbereitschaft - für die Dauer der Abwesenheit der Geräte vom Mietlager von LTM J. Scherle. Vom Auftraggeber geforderte Reservegeräte werden mit 80% des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.
4. Die Mietrechnungen sind in Vorkasse bei Abholung zu zahlen. Falls vereinbart nach Rechnungserhalt 14 Tage rein netto ohne Abzug.
5. Die Mietgeräte gelten als in "einwandfreiem Zustand" vom Mieter übernommen, wenn nicht unverzüglich Mängelrüge schriftlich angezeigt wird. Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter Anspruch auf schnellstmöglichen Ersatz- bzw. Reparaturservice. Ein über die normalen Transportkosten (Bahn, Post, Paketdienst) hinausgehender Lieferservice geht zu Lasten des Mieters. Schadensersatzansprüche aufgrund technischer Defekte sind ausgeschlossen.
6. Nichterfüllung der Mietvereinbarung in Folge höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder sonstiger Ereignisse, die nicht von LTM J. Scherle zu vertreten sind, schließen Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber LTM J. Scherle aus.
7. LTM J. Scherle hat das Recht, Mietvorauszahlungen oder Kautionsleistungen bis zur Höhe der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von LTM J. Scherle an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte. Bei Eingreifen Dritter auf die Mietsache ist LTM J. Scherle unverzüglich schriftlich zu informieren.
8. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse und / oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnet LTM J. Scherle dem Mieter den vollen Verkaufspreis, sofern keine Allgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Der Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.
9. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung nachfolgender Staffel als pauschalierten Schadenersatz an LTM J. Scherle zu zahlen:
Bei Stornierung 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn: 20% der Gesamtsumme
Bei Stornierung 14 Tage vor vertraglichem Mietbeginn: 40% der Gesamtsumme
Bei Stornierung 7 Tage vor vertraglichem Mietbeginn: 60% der Gesamtsumme
Bei Stornierung 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn: 80% der Gesamtsumme
Bei Stornierung weniger als 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn: 100% der Gesamtsumme
10. Die Verantwortung für die sachgerechte Montage und Bedienung der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen.
11. Für eine verspätete Rückgabe der gemieteten Gegenstände wird pro Tag ein Betrag in Höhe der Tagesmiete berechnet.
12. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem (sauberem), funktionierendem und vollständigem Zustand zurückzubringen. Sollte der Mieter die gemieteten Geräte (vor allem Kabel) nicht in ordentlichem Zustand zurückgeben werden, so behalten wir uns vor, eventuell anfallende Reparaturen und Reinigungen (auch das Aufrollen der Kabel) zu berechnen. Geräte die unbeaufsichtigt auf unserem Firmengelände abgestellt werden, gelten als nicht ordnungsgemäß zurückgegeben und unterliegen somit der vollen Haftung des Mieters.
13. Diese Mietbedingungen und die AGB gelten als Vertragsgrundlage von LTM J. Scherle. Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
14. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus den Mietverträgen ist - soweit eine Veränderung zulässig ist Pforzheim
15. Vereinbarungen, die von diesen Mietbedingungen abweichen, müssen schriftlich getroffen werden. 01.01.17